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Die Leistungen eines Architekten bei der Hausplanung

Wohneigentum mit hoher Wertigkeit – das ist der Wunsch aller Bauherren. Individuell im Charakter, vom Architekt geplant und geschmackvoll nuanciert soll das Haus sein, den Ansprüchen des Eigentümers in vollem Umfang gerecht werden. Die eigenen vier Wände müssen dazu in der Lage sein, dass sich die darin Wohnenden ein ganzes Leben lang wohl fühlen können und sowohl von der Innen- als auch von der Außenarchitektur begeistert sind.

Ein standardisiertes Fertighaus gibt diese Resultate oft nicht her und ist daher für manchen „Häuslebauer“ allein nicht ausreichend. Wirkliche Details sind nur mit Hilfe von Architekten realisierbar und machen aus dem geplanten Traumhaus eine einzigartige Wohnoase mit besonderem Flair, welches jeglichen Wünschen des angehenden Eigentümers gerecht wird.

Ein Ingenieurbüro oder bestenfalls ein Architekt planen den Bau von Anfang bis Ende genau durch und bieten die optimal auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung, um individuelle Atmosphäre im und um das Haus zu schaffen. Alle Ideen und Grundüberlegungen des Bauherren werden volle Berücksichtigung finden und exakt in den Bauzeichnungen fixiert.

Architekten beachten ebenso den Aspekt der Lage des Grundstücks und auf eine perfekte Aussicht – nicht nur das Gebäude ist ihr Revier. Sie begleiten den Bauherren als direkter Partner bis weit über die Bauplanung sowie Ausführung und Fertigstellung hinaus und wissen in nahezu jeder spontan auftretenden Situation schnell zu helfen.

Nicht allein die Bauzeichnung macht die Planung durch den Architekt aus – er bietet ein äußerst umfassendes Leistungsspektrum, ist kompetenter Ansprechpartner und entlastet den Bauherren professionell in allen Punkten, die mit dem Hausbau in Verbindung stehen. Voraussetzung für seine Leistungen ist die Ausbildung, die Pflege der Berufsordnung und die Fortbildung für seine Qualifikation, über welche die Architektenkammer wacht. Er hat vorbereitende und im Nachhinein beaufsichtigende Funktion.

Jeder Architekt ist daran interessiert, mit dem Bauherren intensiv und dennoch kostenbewusst zusammenzuarbeiten. Um den Umfang der ersten Planungsphasen gering zu halten, ist es ratsam, dass der Bauherr im Voraus bereits einige grundsätzliche Entscheidungen getroffen hat, wie sein Haus gestaltet werden soll. Dies betrifft unter anderem den Raumbedarf und die Grundstücksgröße, die Wahl des Haustyps sowie der Bauweise, den gewünschten Energiestandard, eventuell in Betracht zu ziehende Eigenleistungen, den Wunsch nach Nebenräumen wie Keller, Garage, Carport, späterer Dachausbau, eine eventuelle Einliegerwohnung etc.

All diese spezifischen Vorstellungen, Überlegungen und Gedanken sind mit dem Architekten noch vor der ersten Planung in einem persönlichen Gespräch zu bereden, damit das Ergebnis perfekt wird und – nicht zu vergessen – die Finanzierungsmöglichkeiten für alle Wünsche gegeben sind.

Erst im Anschluss daran kann der Architekt die Bauzeichnungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellen und anhand dieser die Konstruktionspläne im Maßstab 1:50 entwickeln, nach deren Fertigstellung die Statik für das Gebäude erstellt und geprüft wird.


HOAI für Architekten

In der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, werden ihre Leistungen und die daraus resultierenden Kosten für die beauftragten Einzelpositionen klar definiert und verbindlich geregelt. Berechnungsgrundlage bilden hierbei die reinen, anrechenbaren Baukosten, also die Aufwendungen für Baukonstruktion und Haustechnik. Die Stundensätze sind frei verhandelbar.

Auch die Honorarzone (abhängig von geringen, durchschnittlichen oder hohen Planungsanforderungen) und der prozentuale Honorarsatz können individuell ausgehandelt werden. Zu diesen gehören in Form von 9 Leistungsphasen die Grundlagenermittlung zur Festlegung des Raumprogramms und des Leistungsumfangs sowie die Standortanalyse, die Vorplanung für das Gesamtkonzept sowie die Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach Baurechtsgesetzen und -vorschriften, die Ausführungsplanung unter Einbeziehung aller erforderlichen Handwerker, Techniker und Fachleute, die Vorbereitung der Vergabe und die Mitwirkung bei dieser (Angebotseinholung und Auftragsvergabe in Absprache mit dem Bauherren), die Objektüberwachung (baubegleitende Qualitätsüberwachung) im Sinne der Koordination aller Planungs- und Bauleistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe und die Objektdokumentation samt Baukostenabrechnung.

Auf diese Weise lässt sich der Kostenvoranschlag des Architekten nahezu exakt kalkulieren. Darin nicht enthalten sind die finanziellen Belange für das Grundstück und dessen Erschließung, für Außenanlagen, Einbauten und Baunebenkosten.


Leistungsphasen Architekt

Viele Architekten bieten neben den genannten Leistungsphasen der HOAI weitere Dienstleistungen an, die für den Bauherren von Bedeutung sein können. Diese umfassen beispielsweise die Hilfe bei Finanzierungsfragen, die Erstellung von Entscheidungshilfen oder auch variable Vorschläge zur Konzeptfindung und die Grundstückswertermittlung, diverse Gutachten sowie landschafts- und verkehrsplanerische Leistungen.

Das Gesamthonorar des Architekten wird bei der Inanspruchnahme sämtlicher Dienstleistungen nach HOAI etwa 10 Prozent der Gebäudekosten ausmachen. Eine Extra-Honorierung für besondere Aufgaben wie die eben erwähnten kommen gegebenenfalls hinzu. Der Architekt hat dem Bauherren eine prüffähige Honorarschlussrechnung (einzeln aufgeführte Leistungspositionen für einen verständlichen Überblick zur sachlichen und rechnerischen Richtigkeit) vorzulegen.

Auszug aus der Honorartabelle nach HOAI:

Überblick Leistungsphasen Anteil

Beispielrechnung:

Honorarzone und Satz: Honorarzone III, Mindestsatz ist vereinbart
Anrechenbare Kosten
Gesamtkosten des Vorhabens inkl. Mwst. 286.723,00 Euro
Davon anrechenbare Kosten 174.723,00 Euro
Anrechenbare Kosten o.Mwst. 150.623,26 Euro
Honorarermittlung
Ermitteltes Gesamthonorar nach §16 HOAI 16.640,42 Euro
Zzgl. 3% Nebenkosten 17.139,63 Euro
Zzgl. 19 % Mwst. 20.396,16 Euro

Verteilung auf die einzelnen Leistungsphasen anhand des Beispiels:

Überblick Leistungsphasen Anteil Anteil in Euro

Gesamtbeauftragung 100 % 20.396,16 Euro


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